Hundesteuer 2024 bleibt in Oberbüren unverändert
Wie die Gemeinde Oberbüren informiert, erhalten Hundehalter Ende Januar 2024 die Rechnung für die Hundesteuer. Die Gebühren bleiben unverändert bei 120 Franken.

Die Hundesteuer bleibt unverändert bei 120 Franken pro registriertem Hund. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 werden gegen Ende Januar 2024 versandt.
Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen das Hundeverzeichnis der Gemeinde sowie die schweizerische Datenbank Amicus.
An- und Abmeldungen sind Pflicht
Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben.
Hunde sind innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle anzumelden, sobald diese das taxpflichtige Alter erreicht haben.
Für die Neulösung muss die Chip-Nummer vorgelegt werden.
Neulösungen infolge Übernahme eines Hundes oder Zuzugs aus einer anderen Gemeinde sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen.
Halterwechsel oder Tod des Hundes
Zudem muss auch ein Halterwechsel sowie der Tod ihres Hundes innert zehn Tagen gemeldet werden.
Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen auch im Amicus registriert werden.
Wer den Zu- oder Abgang seines Hundes noch nicht mitgeteilt hat, meldet sich raschmöglichst am Schalter des Front-Offices oder telefonisch.
Nur so kann vermieden werden, dass unnötige oder falsche Rechnungen zugestellt werden.