Der Gemeinderat Degersheim unterbreitet die Entwürfe der neuen Ortsplanungsinstrumente der öffentlichen Mitwirkung.
Ansicht auf den Ort Degersheim
Der Gemeinderat unterbreitet die Entwürfe der neuen Ortsplanungsinstrumente der öffentlichen Mitwirkung - Gemeinde Degersheim
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Der Gemeinderat Degersheim hat sich während der letzten Jahre mit der Ortsplanung auseinandergesetzt. Mittlerweile wurden der neue kommunale Richtplan, der neue Zonenplan und der Entwurf des Baureglements vom Kanton vorgeprüft. Die Unterlagen werden nun im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung unterbreitet. Von heute 17. Mai bis zum 7. Juni 2019 liegen der kommunale Richtplan, der Zonenplan sowie der Entwurf des Baureglements im Gemeindehaus oder im Internet unter www.degersheim.ch auf.

Im Mai 2014 wurde das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) und im Oktober 2017 das Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) in Kraft gesetzt. Die totalrevidierten Erlasse ziehen eine Anpassung und Bereinigung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente nach sich. Für das gesetzgeberische Ziel, sorgfältig und nachhaltig mit unseren Nutzflächen umzugehen, ist die Einzonung von neuem Bauland künftig an mehr Voraussetzungen gebunden. Die Siedlungsentwicklung muss, mit einer besseren Nutzung der bestehenden Baugebiete, vermehrt nach Innen erfolgen. Die Revision des Degersheimer Richtplans sowie der Rahmennutzungspläne erfolgt demzufolge nicht, um die Ortsplanung in Degersheim neu zu erfinden, sondern um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Zonen werden neu benannt

Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben hat im Zonenplan vor allem Änderungen der Bezeichnungen zur Folge. So werden die Zonen, in denen eine Wohn- und/oder gewerbliche Nutzung möglich ist, nicht mehr nach der möglichen Anzahl der Geschosse, sondern nach ihrer Gesamthöhe benannt. So heisst beispielsweise die heutige Zone W3 künftig W11.5 und lässt eine Gebäudegesamthöhe von insgesamt 11.5 Meter zu. Die aktuellen Industriezonen heissen künftig Arbeitszonen und aus Grünzonen werden Freihaltezonen. Zonen wie das übrige Gemeindegebiet oder die Intensiverholungszone sind gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Im Gegenzug ergeben sich mit der Intensivlandwirtschaftszone oder einer Schwerpunktzone bisher unbekannte Einteilungen.

Zonenplananpassung

Neben den neuen Namen und den neuen Eigenheiten der Zonen weist der Zonenplan einige Änderungen auf. Im Sinne der Innenentwicklung sind gewisse Gebiete aufgezont worden. Im Bereich des Bahnhofes wurde eine Schwerpunktzone festgelegt, damit das Bahnhofsgebiet aufgewertet werden kann. Die neu einzuzonenden Flächen sind sehr klein und werden teilweise mit Auszonungen an anderen Orten kompensiert. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten der im Zonenplan festgelegten Zonen werden im Baureglement beschrieben.

Schlankeres Baureglement

Neben den Bestimmungen zu den einzelnen Zonen finden sich im neuen Baureglement auch die allgemeinen Voraussetzungen zur Erlangung einer Baubewilligung. Während heute 65 Artikel die Bautätigkeit in Degersheim regeln, enthält das neue Baureglement noch 35 Artikel. So sind Bestimmungen zum Grenzabstand, zur Geschossigkeit und zu vielen anderen Bereichen im übergeordneten PBG bereits abschliessend geregelt und müssen im Baureglement nicht noch einmal aufgegriffen werden.

Informationsveranstaltung und Fragestunde

Im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung vom Dienstag, 21. Mai 2019, 19.30 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlange (MZA) Steinegg, wird die Degersheimer Bevölkerung von Fachleuten über die neuen Ortsplanungsinstrumente informiert.

Anlässlich einer Fragestunde vom Donnerstag, 23. Mai 2019, 17.00 bis 20.00 Uhr, wird die Möglichkeit geboten, Unklarheiten und persönliche Fragen zu stellen. Dieser Anlass findet ebenfalls in der Aula der MZA Steinegg statt.

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