Gemeinde Oberbüren verzichtet 2023 auf die Abfallgrundgebühr
Wie die Gemeinde Oberbüren meldet, wird ausschliesslich für das Jahr 2023 aufgrund der höher als budgetiert ausgefallenen Einnahmen keine Grundgebühr erhoben.

Im Jahr 2022 hat der Gemeinderat das bestehende Abfallreglement überarbeitet.
Auslöser dafür war, dass der Bereich Siedlungsabfall seit dem 1. Januar 2023 als Spezialfinanzierung geführt werden muss.
Eine Mitfinanzierung der Abfallwirtschaft durch den allgemeinen Haushalt der Gemeinde ist seither nicht mehr erlaubt.
Die Spezialfinanzierung muss selbstständig kostendeckend sein. Aufgrund dessen war eine Gebührenerhebung unumgänglich.
Sehr guter Rechnungsabschluss im Jahr 2022
Gestützt auf das per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Abfallreglement sollte im Jahr 2023 erstmals die Abfallgrundgebühr zusammen mit den Grundsteuern bei allen Grundeigentümern in Rechnung gestellt werden.
Aufgrund eines sehr guten Rechnungsabschlusses im Jahr 2022 hat der ZAB (Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid) entschieden, allen Verbandsgemeinden eine ausserordentliche Prämie von fünf Franken pro Einwohner auszubezahlen.
Dies entspricht einer Einnahme von total 22’735 Franken. Dieser Betrag fällt höher aus als der budgetierte Ertrag von 16’000 Franken für die Abfallgrundgebühr.
Dementsprechend hat der Gemeinderat entschieden, ausschliesslich im Jahr 2023 auf die Erhebung der Abfallgrundgebühr zu verzichten.