Wie die Gemeinde Degersheim schreibt, arbeitet sie an einer Ortplanungsrevision. Einwohner können sich bis zum 18. November 2022 für eine Mitwirkung anmelden.
Blick auf die Gemeinde Degersheim.
Blick auf die Gemeinde Degersheim. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Der zweite Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz ist beschlossene Sache, er tritt demnächst in Kraft. Der Gemeinderat hat daher entschieden, die Revision der Ortsplanung wieder anzugehen. Unter Mitarbeit der Bevölkerung und unter Berücksichtigung der veränderten Rechtsgrundlagen sollen der Zonenplan und das Baureglement neu erarbeitet werden

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Degersheim haben am 20. November 2020 in einer Referendumsabstimmung die vom Gemeinderat am 5. November 2019 erlassenen Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) abgelehnt.

Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, mit der Neuaufgleisung der Ortplanungsrevision zuzuwarten, bis der zweite Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (PBG) vom Kantonsrat beschlossen ist. Mittlerweile hat der Kantonsrat den zweiten Nachtrag zum PBG erlassen. Dieser tritt per 1. Oktober 2022 in Kraft. Somit kann die Ortsplanung wieder angegangen werden.

Die Rahmenbedingungen wurden angepasst

Der zweite Nachtrag zum PBG beinhaltet neben verschieden veränderten Vorschriften betreffend die Planverfahren Vorschriften, welche den Gemeinden in gewissen Bereichen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Baureglemente bieten.

So können die Gemeinden neu eine Grünflächenziffer oder einen grossen Grenzabstand einführen. Zwei Grundlagen, die es ermöglichen, die Gebäudevolumen einzuschränken. Bei der Erarbeitung der neuen Rahmennutzungspläne soll aber nicht nur über die Umsetzung dieser beiden Möglichkeiten diskutiert werden.

«Unter Miteinbezug der Bevölkerung soll eine Planung erfolgen, welche der gewünschten Entwicklung der Gemeinde Degersheim, den raumplanungsrechtlichen Vorschriften sowie den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung trägt», sagt Gemeindepräsident Andreas Baumann. Dabei sollen auch innovative Ideen nicht zu kurz kommen.

Weiteres Vorgehen ist geplant

Nach ersten Vorbereitungsarbeiten, die zeitnah an die Hand genommen werden, erhalten Interessierte aus der Bevölkerung ab dem ersten Quartal 2023 die Gelegenheit, sich im Entwicklungsprozess der Ortsplanung einzubringen. Anhand des bestehenden Richtplans sollen erste Grundzüge geklärt und darauf aufbauend die Entwürfe für den Zonenplan sowie das Baureglement erarbeitet und gegebenenfalls Änderungen im Richtplan vorgenommen werden.

Sobald diese erstellt sind, erfolgen das Mitwirkungsverfahren in der Gesamtbevölkerung sowie die kantonale Vorprüfung. Läuft alles nach Plan kann dann im Jahr 2025 das Auflageverfahren erfolgen.

Organisatorische Anpassungen für die Wiederaufnahme

Um den Prozess der Revision Ortsplanung zielgerichtet durchführen zu können, hat der Gemeinderat entschieden, eine Kerngruppe einzusetzen. Diese wird das Projekt steuern, die Planungsarbeiten koordinieren und inhaltlich begleiten.

Zusammengesetzt ist sie aus Vertretern des Gemeinderats sowie der Gemeindeverwaltung und arbeitet eng mit einem externen Planungsbüro zusammen. Dieses wird sämtliche involvierte Gremien fachlich beraten, die Zwischen- und Endergebnisse professionell aufbereiten sowie die Gemeindeverwaltung bei den Verfahren unterstützen.

Die Bevölkerung wird zur Mitarbeit eingeladen

Um zu gewährleisten, dass die Bevölkerung genügend in den Prozess involviert ist, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zur Mitarbeit ein. Er sucht interessierte Bürger, welche die Kerngruppe während der Projektphase ergänzen: Sie sollen die Interessen der Bevölkerung abbilden und in das Projekt einbringen, Zwischenergebnisse beurteilen und so den Gemeinderat im Entscheidungsprozess unterstützen.

Interessierte Bürger, die sich aktiv am Entstehungsprozess der neuen Ortsplanung beteiligen möchten, sind herzlich zur Teilnahme an der Revision der Ortsplanung eingeladen. Für die Anmeldung sind Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse sowie eine kurze Angabe der Beweggründe anzugeben. Die Gemeinderatskanzlei nimmt Anmeldungen telefonisch oder per E-Mail bis zum 18. November 2022 entgegen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Degersheim