Flawiler Stimmberechtigte nehmen drei von vier Begehren an
Wie die Gemeinde Flawil mitteilt, haben die Stimmberechtigte dreimal «Ja» und einmal «Nein» an der Bürgerversammlung vom 28. November 2023 gesagt.

Die Flawiler Stimmberechtigten haben an der Bürgerversammlung vom Dienstag, 28. November 2023, im Lindensaal nicht nur über das Budget 2024, sondern auch über drei Gutachten mit Anträgen entschieden.
Der Gemeinderat hat der Bürgerversammlung ein Budget mit einem Aufwandüberschuss von 516'100 Franken unterbreitet.
Die Gemeinde Flawil rechnet im nächsten Jahr mit einem Gesamtaufwand von 63,538 Millionen Franken und einem Gesamtertrag von 63,022 Millionen Franken.
Der geplante Fehlbetrag kann problemlos durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden.
Der Steuerfuss wird gesenkt
Mit dem Budget 2024 hat der Gemeinderat zudem vorgeschlagen, den Steuerfuss für das kommende Jahr von 127 Prozent auf 124 Prozent zu senken.
Die Stimmberechtigten folgten dem Antrag des Gemeinderates.
Sie stimmten dem Budget 2024 mit einem Steuersatz bei den Einkommens- und Vermögenssteuern von 124 Prozent und bei den Grundsteuern von 0,8 Promille mit grossem Mehr zu.
Drei Gutachten mit Anträgen
An der Bürgerversammlung standen neben Zahlen vor allem drei Gutachten im Mittelpunkt.
Die Stimmberechtigten haben über die Gutachten «Digitale Präsentationstechnik in Schulzimmern», «Wohn- und Baugenossenschaft Stickerquartier – Baurecht und Darlehen» und «Neugestaltung Marktplatz – Nachtragskredit und Volksmotionen» entschieden.
Stickerquartier bleibt ohne Wohn- und Baugenossenschaft
Dem Antrag des Gemeinderates, für die Schulzimmerausstattung mit digitaler Präsentationstechnik sei ein Kredit von 1'620'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer zu genehmigen, stimmte die Bürgerschaft deutlich zu.
Dafür lehnten die Stimmberechtigten das Gutachten «Bau- und Genossenschaft Stickerquartier» ab.
Sie sprachen sich gegen die Baurechte und die Darlehen aus.
Damit kommt die Gründung einer Wohn- und Baugenossenschaft für das Stickerquartier nicht zustande.
Über den Nachtragskredit soll nicht an der Urne entschieden werden
Beim Traktandum 4 befand die Bürgerversammlung über einen Nachtragskredit zur Neugestaltung des Marktplatzes.
Bei der Diskussion wurde der Antrag eingereicht, dass über den Nachtragskredit an der Urne entschieden werden soll.
Die Bürgerschaft lehnte den Antrag deutlich ab.
Der Nachtragskredit für die Neugestaltung des Marktplatzes ist genehmigt
Dafür war beim Antrag des Gemeinderates, es sei für die projektbedingten Mehrkosten von 1,032 Millionen Franken für die Neugestaltung des Marktplatzes ein Nachtragskredit als unvorhersehbare neue Ausgabe zu genehmigen, das Abstimmungsergebnis unklar. Es musste ausgezählt werden.
Mit 251 Ja-Stimmen gegen 190 Nein-Stimmen genehmigte die Bürgerversammlung den Nachtragskredit.
Bei den beiden Volksmotionen, welche die Neugestaltung des Marktplatzes respektive die Zwischennutzung des alten Feuerwehrdepots betrafen, folgten die Stimmberechtigten dem Antrag des Gemeinderates.
Der Rat hatte beantragt, auf die beiden Volksmotionen nicht einzutreten.