Flawil startet das Mitwirkungsverfahren Schändrich Nord
Wie die Gemeinde Flawil berichtet, wurden der Teilzonenplan und der Sondernutzungsplan Schändrich Nord für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Im Sommer 2017 hat der Gemeinderat den Teilzonenplan Schändrich Nord nach altem Baurecht erlassen und öffentlich aufgelegt. Im Sommer 2020 unterstand dieser dem fakultativen Referendum. Es wurde nicht ergriffen.
Wegen einer Praxisänderung des Kantons St.Gallen bei der Mitwirkung der Bevölkerung beim Erlass von Teilzonen- und Überbauungsplänen hat der Gemeinderat nun entschieden, das Verfahren nochmals zu starten.
Neustart des Teilzonenplans Schändrich Nord
Im Sommer 2017 hat der Gemeinderat fünf Teilzonenpläne nach altem Baurecht erlassen. Vom 30. August 2017 bis 28. September 2017 sind diese öffentlich aufgelegen. Der Teilzonenplan Schändrich Nord unterstand im Sommer 2020 dem fakultativen Referendum. Innert Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt.
Vor der Einführung des neuen Plan- und Baugesetzes war eine Mitwirkung beim Erlass von Teilzonen- und Überbauungsplänen nicht üblich. Inzwischen hat sich diese Praxis im Kanton St.Gallen auch für altrechtliche Verfahren geändert. Deshalb hat sich der Gemeinderat nun für einen Neustart des Verfahrens entschieden.
Informationsanlass durchgeführt
In einem ersten Schritt wurde Anfang November 2021 die Bevölkerung von Oberglatt und Burgau an einem Informationsanlass über die Entwürfe des Teilzonenplans und des Sondernutzungsplans Schändrich Nord informiert. Die Verantwortlichen der Flawiler Firma Brunner Umweltservice AG stellten im Anschluss das beabsichtigte Bauvorhaben vor.
Die Grundstücke Nummern 1079 und 1080 mit einer Fläche von insgesamt rund 10'000 m2 liegen zwischen Oberglatt und Burgau, zwischen Bahndamm und Wald. Sie sollen für einen Neubau der Brunner Umweltservice AG eingezont werden.
Die Fläche von rund einer Hektare ist im kantonalen Richtplan bereits als «Siedlungsgebiet» bezeichnet und im kommunalen Richtplan als «Gewerbe-Industriegebiet» vorgesehen.
Mit der angestrebten Einzonung der beiden Grundstücke – die Parzelle Nummer 1080 mit gut 9000 m2 befindet sich im Eigentum der Gemeinde – können die Lastwagenfahrten im Zentrum von Flawil reduziert werden. Ebenso wird der Betrieb der alteingesessenen Flawiler Firma gestärkt.
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Die am Informationsanlass eingebrachten Anliegen wurden in den nun vorliegenden Unterlagen berücksichtigt. Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan und den Sondernutzungsplan Schändrich Nord genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.
Die Dokumente liegen im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 17. Januar 2022 bis 15. Februar 2022.
Anregungen sind an den Bereich Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur der Gemeinde Flawil zu richten oder per E-Mail an die Gemeindeverwaltung zu senden.
Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren werden der Teilzonenplan und der Sondernutzungsplan Schändrich Nord nochmals bearbeitet, durch den Gemeinderat genehmigt und anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.