Flawil SG: Das gilt, wenn der Schneepflug kommt
In Flawil SG und Degersheim SG rücken die Unterhaltsdienste bei Schneefall frühmorgens aus. Die Gemeinden bitten, Fahrzeuge nicht am Strassenrand abzustellen.

Obwohl es derzeit noch nicht danach aussieht: Der Winter steht vor der Tür. Wie viel Schnee der kommende Winter bringen wird, weiss niemand. Was bei starkem Schneefall zu beachten ist, damit die Unterhaltsdienste der Gemeinden Flawil und Degersheim den Winterdienst möglichst effizient erledigen können, hingegen schon. Oder doch nicht?
Eine verlässliche Vorhersage zu Schneefall und Temperaturen für den kommenden Winter gibt es natürlich nicht. Vielleicht folgt auf den Hitzesommer sogar ein Rekordwinter. Wer weiss?
Sicher ist hingegen, dass sich die Mitarbeitenden der Unterhaltsdienste Flawil und Degersheim bei Schneefall frühmorgens auf den Weg machen, um Strassen und Trottoirs rechtzeitig zu räumen. Nur so können viele Pendlerinnen und Pendler überhaupt sicher von zu Hause wegkommen.
Damit der Winterdienst möglichst reibungslos funktioniert und alle davon profitieren, gilt es, einige Punkte zu beachten.
Geduld haben
In den frühen Morgenstunden und bei anhaltendem Schneefall werden zuerst die wichtigsten Verkehrsachsen, die Ortsbuslinie und die Fussgängerverbindungen geräumt. Quartierstrassen und untergeordnete Verbindungen können erst anschliessend gepfadet werden. Bei starkem Schneefall haben die wichtigen Verbindungsachsen stets Priorität.
Deshalb sind Geduld und Toleranz seitens der Bevölkerung gefragt.
Keine Fahrzeuge am Strassenrand
Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern die Winterdienstarbeiten (Räumen, Splitten, Salzen usw.). Deshalb wird die Bevölkerung gebeten, während der Wintermonate auf geeignete Parkiermöglichkeiten in Garagen oder auf privaten Vorplätzen auszuweichen und Fahrzeuge möglichst nicht am Strassenrand abzustellen.
Schneeräumung von Haus- und Garagenzufahrten
Die Räumung von Privatwegen und privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Eigentümerin bzw. des Eigentümers. Wer private Haus- und Garagenzufahrten räumt, darf den Schnee nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abladen. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmende gefährdet und Verkehrsbehinderungen verursacht werden.
Privatpersonen können für daraus entstehende Verkehrsstörungen sowie die notwendige Schneebeseitigung haftbar gemacht werden. Auch im Winter gilt: Hydranten müssen jederzeit gut zugänglich sein.
Gefahr für Kinder
Die Schneeräumung findet meistens bei sehr schwierigen Wetterverhältnissen statt. Die Fahrzeuge sind gross und stark und brauchen zur Räumung des Schnees ein gewisses Tempo. Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder über diese spezielle Gefahr zu informieren.
Gehen Sie den Fahrzeugen, welche sich mit gelbem Drehlicht bemerkbar machen, grossräumig aus dem Weg.
Kehrrichtentsorgung
Obwohl vielerorts bereits Unterflurbehälter im Einsatz stehen, gibt es an einigen Orten noch die klassische Strassensammlung. Hierbei ist zu beachten, dass Kehrichtsäcke auch im Winter erst am Morgen des Abfuhrtages für die Abfuhr bereitgestellt werden dürfen. Alternativ können die zahlreichen Unterflurbehälter von anderen Quartieren genutzt werden.
Die Gemeinden Flawil und Degersheim danken für die Unterstützung und das Verständnis und wünschen allen einen schönen und unfallfreien Winter.










