Die Hundesteuer 2024 in Oberuzwil bleibt unverändert
Wie die Gemeinde Oberuzwil mitteilt, werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 demnächst versandt. Die Steuer bleibt unverändert bei 120 Franken pro Tier.

Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen das Hundeverzeichnis der Gemeinde sowie die schweizerische Datenbank Amicus.
Die Hundesteuer bleibt unverändert bei 120 Franken pro registriertem Hund. Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben.
Hunde müssen innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle angemeldet werden, sobald diese das taxpflichtige Alter erreicht haben.
Zu- und Abgänge von Hunden müssen registriert werden
Für die Neulösung muss die Chip-Nummer vorgelegt werden.
Neulösungen infolge Übernahme eines Hundes, ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde, ein Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen.
Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen durch die Tierärzte auch im Amicus registriert werden.
Bis 19. Januar 2024 soll man sich telefonisch oder per E-Mail anmelden. Nur so kann vermieden werden, dass falsche Rechnungen zugestellt werden.










