Der Sondernutzungsplan «Töbeli» in Flawil wird angepasst
Wie die Gemeinde Flawil mitteilt, möchte die SFS ihren Produktionsstandort in Flawil erweitern. Als Grundlage wurde ein Sondernutzungsplan erarbeitet.

Die SFS plant, das bestehende Werk in Flawil zu erweitern. Mit einem Sondernutzungsplan wird die rechtliche Grundlage für den Ausbau der Produktionsstätte geschaffen.
Die Planung sichert auf der Basis eines Richtprojekts erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Qualität. Im Planungsgebiet gilt derzeit der Überbauungsplan Töbeli II inklusive der Änderungen aus dem Jahr 2008. Dieser wird durch die vorliegende Planung ersetzt.
Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan «Töbeli», den Teilzonenplan Töbeli, die beiden Teilstrassenpläne Dammstrasse und Töbeliweg sowie die dazugehörenden Strassenbauprojekte genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.
Die Möglichkeit der Mitwirkung wurde rege genutzt. Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen ausgewertet und beantwortet.
Sondernutzungsplan «Töbeli»
Der Sondernutzungsplan «Töbeli» umfasst die Grundstücke Nummern 902, 721, 992, 3134 sowie 2271 und bezweckt die Erstellung einer Gewerbe- und Industriebebauung mit hohen städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten.
Zudem soll die bauliche Entwicklung der Grundstücke Nummer 721, 902 und 922 über ein Wettbewerbsverfahren erfolgen.
Aufgrund der im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Bau einer Lärmschutzwand im Bereich des Wendeplatzes in den Sondernutzungsplan «Töbeli» aufgenommen.
Zudem hat der Gemeinderat aufgrund der kantonalen Vorprüfung beschlossen, den kommunalen Richtplan anzupassen.
Teilzonenplan Töbeli
Um eine optimale Abstimmung mit dem Sondernutzungsplan zu erreichen, war der Teilzonenplan Töbeli vorgesehen.
Die innerhalb der Mitwirkungsfrist eingegangenen Rückmeldungen haben jedoch gezeigt, dass der Teilzonenplan nicht gewünscht wird.
Deshalb verzichtet der Gemeinderat auf den Erlass eines Teilzonenplans.
Teilstrassenpläne Dammstrasse und Töbeliweg
Im Rahmen der Projektentwicklung und der Erarbeitung des Sondernutzungsplans hat sich gezeigt, dass die Dammstrasse (Gemeindestrasse erster Klasse) im Bereich des Gehwegs angepasst werden muss.
Der Gehweg auf der Südseite der Dammstrasse wird im Zuge des Bauvorhabens ergänzt und durchgehend klassiert.
Zudem wird der heute nicht klassierte Töbeliweg, welcher die Dammstrasse und die Mühlegasse miteinander verbindet, neu geführt und als Gemeindeweg zweiter Klasse bezeichnet.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine Projektänderungen ergeben.
Wie geht es weiter?
Aufgrund der Anpassung des Sondernutzungsplans «Töbeli» und aufgrund der Änderung des kommunalen Richtplans sowie wegen des Verzichts auf den Erlass eines Teilzonenplans wird nach den Sommerferien ein zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Dazu erfolgt eine separate Information.