Tessin und Uri regeln Zuständigkeiten im Gotthard-Tunnel neu

Die neue Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen ersetzt das bestehende Vertragswerk aus dem Jahr 2011.

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Bei einem Unfall im Gotthard-Strassentunnel gewährleistet die Kantonspolizei Uri die Verkehrsführung. Darauf haben sich Uri und der Kanton Tessin in einer neuen Vereinbarung über die Polizeizusammenarbeit im Gotthard-Strassentunnel geeinigt.

Die neue Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen ersetzt das bestehende Vertragswerk aus dem Jahr 2011. Sie regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Polizeitätigkeit im Gotthard-Strassentunnel im Gebiet des Nachbarkantons, wie die Kantone am Dienstag mitteilten.

Die Vereinbarung halte insbesondere fest, dass die Verkehrsführung im Ereignisfall durch die Kantonspolizei Uri gewährleistet wird. Deren Einsatzzentrale alarmiert und bietet Ereignisdienste auf.

Zudem habe man sich über die Zuständigkeiten weiterer polizeilicher Aufgaben wie Überwachung und Kontrolle des Verkehrs oder Anordnungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit geeinigt. Der Vertrag regelt auch finanzielle und rechtliche Belange.

Die bisherige Zusammenarbeit habe sich bewährt. Die Grundzüge der Vereinbarung blieben unverändert, heisst es in der Mitteilung. Die überarbeitete Verwaltungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Mai 2019 in Kraft.

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