Pfäfers legt kommunalen Richtplan auf
Wie die Gemeinde Pfäfers berichtet, wird der kommunale Richtplan vom 16. November bis zum 15. Dezember 2021 im Rathaus öffentlich aufgelegt.

Am 1. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (PBG) in Kraft getreten. Mit dem PBG werden unter anderem die Änderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung umgesetzt, wie sie im Jahr 2013 vom Schweizer Volk beschlossen worden sind.
Ab 1. Oktober 2017 müssen die Gemeinden im Kanton St.Gallen zudem ihre Richt- und Nutzungsplanung innert 10 Jahren gemäss den Vorgaben des übergeordneten Rechts von Bund und Kanton überarbeiten.
Der Gemeinderat hat bereits vor längerer Zeit beschlossen, die Ortsplanungsrevision in die Wege zu leiten.
Entwurf des kommunalen Richtplans wurde genehmigt
Als Bestandteil der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat den Entwurf des kommunalen Richtplans genehmigt. Die Bevölkerung wird nach Art. 34 Abs. 2 PBG in das Mitwirkungsverfahren einbezogen.
Zu diesem Zweck wird der kommunale Richtplan vom Dienstag, 16. November bis Mittwoch, 15. Dezember 2021 im Rathaus Pfäfers (Kanzlei) öffentlich aufgelegt und auf der Homepage der Gemeinde Pfäfers in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Eventuelle Anträge im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sind schriftlich bis spätestens 15. Dezember 2021 an den Gemeinderat einzureichen.






