Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall meldet, kann das Gewerbegebiet Rundbuck vor dem Wegzug des Kaninchenzucht- und Vogelschutzvereins nicht benutzt werden.
Neuhausen am Rheinfall
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Das vom Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall in Auftrag gegebene Gutachten zum kleinen Leuchtkäfer zeigt, dass mit verschiedenen Massnahmen sowohl eine weitere Entwicklung des Gewerbegebietes als auch die Erhaltung der Leuchtkäferpopulation möglich sind.

Die Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes ist wichtig für die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall.

Nutzung erst nach dem Wegzug des Kaninchenzucht- und Vogelschutzvereins

Die Gemeinde erreichen immer wieder Anfragen von Gewerbetreibenden, welche dieses Gebiet nutzen möchten und so Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen würden.

Leider können diese Arbeitsplätze zurzeit aber nicht in Neuhausen am Rheinfall geschaffen werden.

Eine entsprechende Nutzung wird erst nach dem Wegzug des Kaninchenzucht- und Vogelschutzvereins möglich sein.

Über den Zeitpunkt des Wegzugs befindet das Kantonsgericht. Ein Entscheid steht immer noch aus.

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