Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall schreibt, müssen geeignete Massnahmen beim Gutachten zum Kleinen Leuchtkäfer im Gebiet Rundbuck umgesetzt werden.
Kreuzung Neuhausen am Rheinfall.
Kreuzung Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Kanton Schaffhausen (Planungs- und Naturschutzamt PNA, Ressort Naturschutz) und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall haben ein Gutachten zum Kleinen Leuchtkäfer im Gebiet Rundbuck in Auftrag gegeben.

Das Gutachten wurde vom Verein Glühwürmchen Projekt durch Matthias Riesen und Stefan Ineichen erarbeitet.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der grösste Teil des Habitats durch eine gewerbliche Nutzung der Gewerbezone nicht beeinträchtigt wird, sofern geeignete Massnahmen umgesetzt werden.

Massnahmen des Gutachtens müssen Beachtung finden

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 beschlossen, dass bei der Weiterentwicklung des Grundstückes GB Nummer 74 die Massnahmen des Gutachtens Beachtung finden müssen.

Die Massnahmen sind entsprechend grundbuchamtlich zu sichern.

Der Gemeinderat und das PNA sind überzeugt, dass mit diesen Massnahmen sowohl eine weitere Entwicklung des Gewerbegebietes als auch die Erhaltung der Leuchtkäferpopulation möglich sind.

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