Lawinen Schiessanzeige
Der Lawinendienst der Gemeinde Pfäfers wird während des Winters Lawinenschiessen mit Minenwerfern durchführen.

Der Lawinendienst der Gemeinde Pfäfers wird während des Winters Lawinenschiessen mit Minenwerfern durchführen.
Stellung: Mapragg
Zielgebiet: Muntaluna, Sunntigsweid, Neualp, Heubödeli
752.500 – 754.200 / 200.500 – 202.050
Eingesetzte Waffe: Minenwerfer 12 cm
Scheitelhöhe: 3.700 m
Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Jegliches Berühren oder Einsammeln von Geschossen oder Munitionsteilen ist verboten. Wer ein Geschoss oder einen Munitionsteil findet, hat den Fundort zu markieren (nötigenfalls abzusperren) und diesen dem nächsten Polizeiposten oder Telefonnr. 117 zu melden.
Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten. Allfällige Schadenmeldungen sind so rasch als möglich, spätestens aber 10 Tage nach der Feststellung des Schadens, der Gemeinderatskanzlei Pfäfers zu melden. Für Schäden, die entstehen, weil die Weisungen der Schiessanzeige nicht beachtet werden, wird jede Haftung abgelehnt.