Wie die Gemeinde Schüpfheim mitteilt, sind alle Grundeigentümer aufgefordert, Bäume, Sträucher und Hecken auf die vorgegebenen Masse zu stutzen.
Blick auf Schüpfheim.
Blick auf Schüpfheim. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Das kantonale Strassengesetz verpflichtet die Grundeigentümer, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von ausladenden Ästen freizuhalten.

Einhängendes Astwerk von Bäumen und Hecken behindert oft die Sicht und bildet eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer.

Um Unfälle zu vermeiden und die Grundeigentümer vor Haftungsfällen zu schützen, erinnert die Gemeinde daran, im Herbst die notwendigen Massnahmen für Fahrbahnen und Trottoirs, im Sichtbereich von Einmündungen und Kreuzungen sowie bei Beleuchtungen zu treffen.

Um rechtskonforme Durchführung der Arbeiten wird gebeten

Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4,5 Meter im Fahrbahnbereich und 2,5 Meter bei Trottoirs.

Bei Einmündungen und Kreuzungen dürfen Sträucher und Hecken nicht höher und näher als 60 Zentimeter sein.

Im Hochwasserprofil von Gewässern müssen nicht nur Sträucher geschnitten, sondern auch Böschungen gemäht werden.

Im Unterlassungsfall erfolgen Massnahmen durch die Strassengenossenschaften oder die Gemeinde zulasten der Grundeigentümer. Für das Verständnis und die rechtskonforme Ausführung der Arbeiten wird gedankt.

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