Rückzonung öffentliche Planauflage in Escholzmatt-Marbach
Wie die Gemeinde Escholzmatt-Marbach berichtet, liegt die Ortsplanungsteilrevision Rückzonung liegt vom 16. August bis 15. September 2021 öffentlich auf.
Die Haushalte der Gemeinde Escholzmatt-Marbach sowie die betroffenen Grundeigentümer wurden mit einem Bericht dazu bedient. Die Unterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung einsehbar und auf der Seite Rückzonungen aufgeschaltet.
Grösster Teil für Landwirtschafts- oder Verkehrszonen
Insgesamt werden 1.88 ha Bauzonen umgezont. Davon werden 1.49 ha der Landwirtschafts- oder Verkehrszone zugewiesen und 0.39 ha werden in andere Bauzonen ohne Einwohnerkapazität umgezont. Bei einigen Flächen wird eine Rückzonung zwar als raumplanerisch zweckmässig, zurzeit jedoch nicht verhältnismässig beurteilt.
Wenn diese Flächen bis Ende 2025 nicht überbaut sind, erhalten sie per 1. Januar 2026 ebenfalls den Status als Rückzonungsfläche und sind ab diesem Zeitpunkt von einer Bebauung freizuhalten. Allfällige Einsprachen gegen die Teilrevision der Nutzungsplanung sind bis 15. September 2021 mit einem Antrag und dessen Begründung an den Gemeinderat Escholzmatt-Marbach einzureichen.