Neue Jugendschutz-Vorgaben bei Anlässen eingeführt
In der Gemeinde Emmen ist für Einzelanlässe neu eine Erklärung zum Jugendschutz nötig, die spätestens drei Wochen vor dem Anlass eingereicht werden muss.

Wie die Gemeinde Emmen schreibt, ist sie seit Mai 2026 Teil des kantonalen Jugendschutzprojekts «Luegsch» der Präventionsstelle Akzent. Im Zentrum steht ein einfaches Ziel: Jugendschutz soll bei Veranstaltungen nicht zur Hürde werden, sondern selbstverständlich mitlaufen. Dafür erhalten Veranstaltende praktische Hilfsmittel und Beratung, von Checklisten über Armbänder bis hin zu Hinweisschildern.
«Wir wollen, dass Jugendschutz nicht kompliziert ist, sondern funktioniert», sagt Renato Orsi, Leiter Bereich Sicherheit und Bevölkerungsschutz der Gemeinde Emmen. «Mit ‹Luegsch› geben wir den Veranstaltenden konkrete Werkzeuge in die Hand, damit sie ihre Verantwortung einfach und wirksam wahrnehmen können.»
Erklärung drei Wochen vor Anlass einzureichen
Konkret bedeutet das: Wer in Emmen einen Einzelanlass plant, reicht wie bisher ein Bewilligungsgesuch bei der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei ein. Neu gehört auch die «Erklärung pro Jugendschutz» dazu.
Diese muss spätestens drei Wochen vor dem Anlass bei der Gemeinde eingereicht werden. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Veranstaltende, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Gleichzeitig erhalten sie alle relevanten Informationen für die Umsetzung.
Für Renato Orsi ist klar: «Der präventive Ansatz steht im Vordergrund. Wir setzen auf Sensibilisierung statt auf Sanktionen und unterstützen dort, wo Fragen auftauchen.» Alle Informationen rund um den Jugendschutz sowie die notwendigen Unterlagen finden Veranstaltende auf der Website der Gemeinde Emmen.






