Gemeinderat will keinen kommunalen Mindestlohn
Emmen will keinen eigenen Mindestlohn einführen und setzt auf eine einheitliche kantonale Lösung, um Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.

Wie die Gemeinde Emmen mitteilt, will der Gemeinderat keinen Alleingang beim Mindestlohn. Er beantragt die Ablehnung der Motion und hält fest, dass zuerst kantonal geklärt werden soll, wie Mindestlöhne geregelt und durchgesetzt werden.
Dabei geht es nicht nur um die Zuständigkeit, sondern auch darum, wie eine solche Regel in der Praxis kontrolliert und umgesetzt werden könnte. Auslöser für die Debatte ist eine Motion der SP, die ein Mindestlohn-Reglement für die Gemeinde Emmen verlangt.
Die Motion knüpft dabei auch an die Entwicklung in anderen Regionen an und verweist unter anderem auf die Stadt Luzern, die ab 2026 einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde einführt. In Emmen soll eine vergleichbare Regel sicherstellen, dass Arbeitnehmende von ihrem Einkommen leben können und Dumpinglöhne verhindert werden.
Kantonale Klärung statt Emmer Alleingang
Der Gemeinderat lehnt diesen Weg über ein kommunales Reglement ab, da er für ihn «nicht zielführend erscheint». Er begründet seine Haltung vor allem mit Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen: Solange im Kanton Luzern nicht klar ist, wie Mindestlöhne rechtlich verankert und praktisch durchgesetzt werden sollen, sei eine kommunale Regelung mit Unsicherheiten verbunden.
Für ihn ist entscheidend, dass ein Mindestlohn nicht nur beschlossen, sondern auch auf einer klaren Rechtsgrundlage vollzogen und wirksam kontrolliert werden kann.
Dazu verweist der Gemeinderat auf die kantonale Ebene. Im Kantonsrat läuft ein Prozess, der genau diese Fragen klären soll, mit dem ausdrücklichen Ziel, keinen Flickenteppich mit unterschiedlichen Gemeinderegeln zu schaffen. Emmen solle deshalb nicht vorpreschen, sondern eine kantonale Klärung abwarten.
Nicht am bestehenden System vorbei eingreifen
Ein zweiter Schwerpunkt ist das Zusammenspiel mit bestehenden Lohnregelungen. Der Gemeinderat erinnert daran, dass Mindeststandards in vielen Branchen bereits zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt werden, etwa über Gesamtarbeitsverträge (GAV). Eine zusätzliche kommunale Vorgabe könne dieses Gefüge überlagern und neue Abgrenzungsfragen schaffen.
In diesem Zusammenhang hält der Gemeinderat fest: «Somit würden die GAV’s nicht mehr gelten und aufgrund fehlender Gesetzgebung führte dies unseres Erachtens zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.»
Neben dem Systemgedanken spricht er auch Standort- und Wettbewerbsfragen an, wenn in Nachbargemeinden andere Rahmenbedingungen gelten.
Kontrolle ist nicht gratis
Der Gemeinderat macht zudem klar, dass eine verbindliche Regel nur dann Wirkung entfaltet, wenn sie kontrolliert werden kann. Genau diese praktische Seite gewichtet er stark: Zuständigkeiten, Verfahren, Kontrollen, Umgang mit Verstössen – ohne diesen Unterbau bleibe ein Mindestlohn schwer durchsetzbar.
Behandelt wird das Geschäft an der Einwohnerratssitzung vom Dienstag, 10. März 2026, 14 Uhr, im Pfarreizentrum Gerliswil. Die Traktandenliste der Sitzung kann online eingesehen werden.






