Wie die Gemeinde Embrach mitteilt, sistiert sie die Weiterführung des Projekts «Frühe Förderung». Grund sind Gesetzesanpassungen auf Bundes- und Kantonsebene.
Das Schulhaus Dorf in Embrach.
Das Schulhaus Dorf in Embrach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde Embrach informiert, entschied der Gemeinderat im Mai 2021, sich der Strategie «Frühe Förderung» anzunehmen, und setzte dazu eine Arbeitsgruppe aus Fachpersonen ein.

Diese erarbeitete ein Konzept mit verschiedenen Handlungsfeldern.

Nebst der sprachlichen Frühförderung sollten die Förderung der Chancengleichheit aller Kinder, die Mischung der Kulturen und die ganzheitliche Förderung im Vordergrund stehen.

Um diese Ziele zu erreichen, beschloss der Gemeinderat, die bestehende Verordnung familien- und schulergänzende Betreuung zu überarbeiten und diese der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2022 vorzulegen.

Gesetzänderungen auf Bundes- und Kantonebene geplant

Mit Medienmitteilung vom 5. Juli 2022 informierte der Regierungsrat des Kantons Zürich über die geplante Änderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und die dazu laufende Vernehmlassungsfrist.

Gleichzeitig steht auf Bundesebene eine Vernehmlassung 2022/34 betreffend Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung an.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter vor.

Mit diesen aktuellen Vernehmlassungen hat sich die Ausgangslage stark verändert.

Erlass der bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben wird abgewartet

Es scheint nicht sinnvoll, nun auf kommunaler Ebene vorzugreifen.

Der Gemeinderat sistiert deshalb die Weiterführung des Projekts «Frühe Förderung» bis auf Weiteres und wartet den Erlass der bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben ab.

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