Rafzer Grundeigentümer werden an Baumrückschnitt erinnert
Wie die Gemeinde Rafz mitteilt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher bis spätestens am 20. Oktober 2023 zurückzuschneiden.

Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken zurückzuschneiden und laufend unter der Schere zu halten.
Gemäss Verkehrserschliessungsverordnung (VerV) hat jeder Grundeigentümer die Pflicht, Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken, angrenzend an öffentliche Strassen, Wege und Trottoirs, regelmässig zurückzuschneiden, sodass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern.
Hierbei gilt es einige Vorschriften zu beachten.
Das Astwerk von Bäumen hat über bestehenden Strassen einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe zu wahren, bei Fusswegen kann der Lichtraum bis auf 2,65 Meter reduziert werden.
Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten
Die Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
Für alle Pflanzen gilt ein Abstand, bei dem sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, für Sträucher und Hecken aber mindestens 50 Zentimeter.
Bäume aller Art haben, gemessen ab Mitte Stamm, einen Abstand von vier Meter zur Strassengrenze einzuhalten.
Sichtbereiche sollen freigehalten werden
Gegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Radwegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartier oder Anstösserverkehr dienen, oder im Interesse des Ortsbildes kann der Abstand von Bäumen auf zwei Meter vermindert werden.
Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind zudem Sichtbereiche gemäss Anhang 5 der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) freizuhalten.
In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten.
Wichtigkeit des Pflanzenrückschnitts
Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, welche es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu halten.
Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden.
Vor allem für Kinder kann dies eine grosse Gefahr darstellen, indem sie vom Automobilisten zu spät oder gar nicht gesehen werden oder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil das Trottoir versperrt ist.
Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken sind auch dann zurückzuschneiden, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Verkehrsschilder, Strassentafeln oder Hausnummern verdecken.
Die Grundeigentümerschaft kann bei Unfällen zur Rechenschaft gezogen werden
Die Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten.
Sofern nicht bereits ausgeführt werden die Grundeigentümer aufgefordert, die Bäume und Sträucher bis spätestens am 20. Oktober 2023 zurückzuschneiden.
Ansonsten werden die Arbeiten gegen Verrechnung durch die Gemeinde ausgeführt.
Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann die Grundeigentümerschaft je nach den Umständen zur Rechenschaft gezogen werden.