Ab Juli 2021 ist es für Personen über 60 Jahre, bis zur Pensionierung, möglich Überbrückungsleistungen bei der SVA Zürich zu beantragen.
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Senioren (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Überbrückungsleistungen sichern ausgesteuerten, erwerbs­losen Personen nach dem 60. Altersjahr bis zur Pensionierung ein Mindest­einkommen.

Kurz erklärt

Ab dem 1. Juli 2021 ist es möglich, Überbrückungsleistungen bei der SVA Zürich zu beantragen. Sie sichern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Überbrückungsleistungen sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.

Voraussetzungen

- Mindestens 60 Jahre alt zum Zeit­punkt der Aussteuerung durch die Arbeitslosenversicherung

- Aussteuerung erfolgte nach dem 1. Januar 2021

- Insgesamt mindestens 20 AHV-Beitragsjahre, davon mindestens 5 nach dem 50. Altersjahr, mit einem jährlichen Einkommen von mindestens CHF 21'510.00

- Vermögen unter 50'000 Franken für alleinstehende Personen oder unter CHF 100'000.00 für Ehepaare (selbstbewohntes Wohn­eigentum wird nicht angerechnet)

Anspruch bis zur Pensionierung

Der Anspruch auf Überbrückungsleistungen endet, sobald das Renten­alter erreicht wird. Wenn hingegen absehbar ist, dass jemand nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen (EL) erhalten wird, endet der Anspruch auf Überbrückungs­leistungen, sobald die Alters­rente vorbezogen werden kann.

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