Laufende Wahl der Schulpflege in Glattfelden ist ungültig
Wie die Gemeinde Glattfelden angibt, ist die laufende Wahl der Schulpflege für ungültig erklärt. Die Wahlen werden erst am 15. Mai 2022 stattfinden.

Der Gemeinderat Glattfelden musste die laufende Wahl der Schulpflege für ungültig erklären. Grund dafür ist ein fehlerhafter Wahlzettel. Die Wahl wird voraussichtlich für den 15. Mai 2022 neu angesetzt.
Für die Amtsdauer 2022 bis 2026 sind für die Schulpflege Glattfelden fünf Mitglieder zu wählen (inklusive Präsidium). Auf dem am Dienstag, 1. März 2022, verteilten Wahlzettel ist fälschlicherweise vermerkt, dass sieben Personen in die Schulpflege zu wählen seien. Ausserdem werden sieben Positionen zum Ausfüllen angeboten.
Unter diesen Umständen ist eine rechtsgültige Wahl der Schulpflege nicht gewährleistet.
Die laufende Wahl für ungültig erklärt
Nach Rücksprache mit dem kantonalen Gemeindeamt und dem Bezirksrat Bülach hat der Gemeinderat deshalb umgehend gehandelt und die laufende Wahl für ungültig erklärt. Gemäss den geltenden Vorschriften muss die Wahl neu angeordnet werden.
Aufgrund der Rechtsfristen können die Wahlen für die Schulpflege Glattfelden deshalb erst am 15. Mai 2022 stattfinden. Der Gemeinderat bittet die Stimmberechtigten, den Wahlzettel für die Schulpflege nicht auszufüllen.
Gemeinderat bedauert den Vorfall
Der Gemeinderat bedauert die Verschiebung der Wahl ausserordentlich und hat sich bei den Kandidaten für den Fehler entschuldigt. Ausserdem hat er den betroffenen Kandidierenden eine Inkonvenienz-Entschädigung für den bereits geführten Wahlkampf zugesprochen.
Noch ist unklar, welche Umstände zum fehlerhaften Wahlzettel geführt haben. Der Gemeinderat wird den Vorfall untersuchen und die internen Kontrollprozesse anpassen.
Kontakt für Medienanfragen zum Thema findet man auf der Webseite der Gemeinde Glattfelden.