Glattfelden ändert die Abrechnungsperiode Wasser/Abwasser
Wie die Gemeinde Glattfelden mitteilt, hat sich die kalendergerechte Abrechnungsperiode als effizenter erwiesen und bringt mehr Vorteile mit sich.

Die Wasserversorgung hat im Jahr 2020 die Abrechnungsperiode dem hydrologischen Jahr angepasst.
So konnten insbesondere Daten für statistische Erhebungen vereinfacht übermittelt werden.
Durch die diesjährig erfolgte Softwareumstellung, welche sämtliche Gemeindeabteilungen betraf, konnte die Gebührenabteilung zusammen mit den Fachspezialisten der Gebührensoftware sämtliche internen Prozesse überprüfen und anpassen.
Man kam zum Schluss, dass die kalendergerechte Abrechnungsperiode einen effizienteren Arbeitsablauf verspricht.
Vorteil der bezogenen Abrechnungsperiode
Die auf das Rechnungsjahr bezogene Abrechnungsperiode hat den Vorteil, dass Anpassungen von Verordnungen, Mehrwertsteuersatzänderungen sowie Mutationen von Handänderungen einfacher verarbeitet und umgesetzt werden können.
Es gibt keine zeitliche Trennung mehr zwischen Mengengebühren und Grundgebühren.
Die Ablesungen werden neu ab Monat November erfolgen und damit in eine Zeit verlegt, in der das Werk nicht mit Tiefbau- und Strassenprojekten ausgelastet ist.
Die Rechnungsstellung erfolgt ab Monat Dezember.
Übergangsperiode für das Jahr 2022
Für das Umstellungsjahr 2022 entsteht eine Übergangsperiode für die Mengengebühren von 15 Monaten.
Die Mengengebühren werden also für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 in Rechnung gestellt.
Ab dem Jahr 2023 werden Grundgebühren und Mengengebühren jeweils jährlich für zwölf Monate vom 01. Januar bis zum 31. Dezember verrechnet.