Wie die Gemeinde Eglisau angibt, erwägt der Gemeinderat den Verkauf der Gemeinschaftsantennenanlage, um unter anderem ungewisse Investitionen zu vermeiden.
Ortsschild von Eglisau.
Ortsschild von Eglisau. - Keystone
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Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAE) ging 1980 in Betrieb mit dem Ziel, die Empfangsmöglichkeiten zu verbessern und den Ortsbildschutz zu gewährleisten. In den 90er-Jahren wurden auch die Gemeinden Buchberg, Rafz, Wil und Rüdlingen angeschlossen.

Schon früh wurde die Antennenanlage als eigenwirtschaftlicher Betrieb in der Buchhaltung der Gemeinde Eglisau geführt. Dies bedeutet, dass sie kostendeckend mit den Gebühren betrieben werden muss. Für Unterhalt, Ausbauten und technische Erneuerungen war die Firma Spühler & Co Radio TV in Rafz zuständig.

Heute können die Abonnenten mit dem Anschluss an die GAE das Grundangebot für Radio und TV empfangen. Zusätzlich können sie über die Firma Sasag weitere Dienste wie Internet, Telefonie und PayTV beziehen.

Rasante technische Entwicklung

Die Antennenanlage wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als die meisten Schweizer Haushalte TV-Sender noch über Antenne empfingen. Mit dem Aufkommen des Internets boten sich viele neue Möglichkeiten der Nutzung. Dementsprechend wurde die Anlage immer weiter ausgebaut und den entsprechenden Anforderungen der Technik angepasst.

Dabei war die Gemeinde Eglisau, die zwar Miteigentümerin der Anlage ist, aber über wenig Fachwissen in diesem Bereich verfügt, stets stark auf das Know-how der Firma Spühler & Co Radio TV angewiesen. Im Laufe der Jahre wurden die Haushaltungen immer mehr auch durch andere Anbieter erschlossen.

Die Kunden haben inzwischen nebst den Angeboten über die Gemeinschaftsantenne eine Angebotsauswahl von privaten Firmen.

Kosten und Nutzen sind abzuwägen

In den letzten Jahren wurde die Digitalisierung stark weiterentwickelt. War in den 90er-Jahren noch 2G Standard, spricht man unterdessen bereits von 5G. Dies führte auch beim Gemeinderat zu Unsicherheiten.

«Wie aktuell ist die bestehende Anlage noch? Welche Investitionen müssen getätigt werden, um dem Stand der Technik zu entsprechen und welche Kosten kommen in Zukunft auf die Gemeinde zu? Ist die Betreibung der Antennenanlage durch die öffentliche Hand in Anbetracht der privaten Alternativen überhaupt noch nötig?»

Diese Fragen und die Unsicherheit betreffend Investitionskosten, welche wiederum über die Gebühren finanziert werden müssen, führten nach vielen Diskussionen zum Entscheid, den Verkauf der Anlage zu prüfen und zu verfolgen.

Drei von vier Betreibern wollen verkaufen

Mit diesem Entscheid steht Eglisau nicht alleine da. Im Sommer 2021 trafen sich Vertreter aller an der Antennenanlage angeschlossenen Betreiber zu einem Austausch. Dabei wurde beschlossen, den Verkauf der Anlage zu prüfen. Neben Eglisau äusserten die Gemeinden Rafz und Buchberg Interesse am Verkauf.

Die Firma Spühler & Co Radio TV, welche die Inhaberin der Antennenanlagen in den Gemeinden Wil und Rüdlingen ist, sprach sich dagegen aus. Sie will ihre Anlagen selber weiterbetreiben. Buchberg, Eglisau und Rafz kamen überein, dass ein Verkauf in Form eines gemeinsamen Pakets vorangetrieben werden sollte, um so einen allenfalls höheren Erlös zu erzielen.

Vor- und Nachteile eines Verkaufs

Sollte die Anlage verkauft werden können, würde dies folgende Vorteile bringen: Die Gemeinde befreit sich von einer Anlage, welche vermehrt auch als Risiko (zukünftige Technologisierung) betrachtet werden muss. Die Einführung neuer Technologien kann schneller umgesetzt werden (ohne politische Zustimmung an der Gemeindeversammlung).

Das Angebot wird effizienter und transparenter. Das heisst, Nutzer, die nebst dem Grundangebot der GAE weitere Angebote in Anspruch nehmen, haben neu nur noch einen Ansprechpartner und erhalten nur noch eine Rechnung. Verwaltung und Gemeinderat werden entlastet von Betrieb, Unterhalt und Erweiterung der Anlage.

Die Mittel aus dem Verkauf der Anlage können für Investitionen der Gemeinde genutzt werden wie beispielsweise den Bau des neuen Sekundarschulhauses.

Neben den genannten Vorteilen führt ein Verkauf auch zu entsprechenden Nachteilen. Hier ist insbesondere der Preis der Abos zu erwähnen. Da die Gemeinde die Antennenanlage nicht gewinnbringend betreiben darf, können die Gebühren tiefer gehalten werden als bei Anbietern, welche marktwirtschaftlich operieren. Es kann somit zu Erhöhungen der Gebühren durch einen neuen Eigentümer kommen.

Die Bürger werden letztendlich darüber entscheiden

Die Gemeinderäte der drei betroffenen Gemeinden haben entschieden, dass der Verkauf weiterverfolgt werden soll. Somit wird es in Eglisau im September 2022 eine vorberatende Gemeindeversammlung geben, bei welcher die Bevölkerung nochmals über den aktuellen Stand informiert wird und ihre Meinung äussern kann.

Anschliessend am 27. November ist die Urnenabstimmung vorgesehen. Dies auch in der Hoffnung, möglichst viele Nutzer zu erreichen.

Sollte die Urnenabstimmung einem Verkauf zusagen, wird dieser gemeinsam mit den anderen Gemeinden weiterverfolgt. Bei einem negativen Entscheid wird die Antennenanlage weiter im Besitz der Gemeinde verbleiben und bestmöglich auf die zukünftigen Veränderungen angepasst, ausgebaut und vorbereitet werden.

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