Wie die Gemeinde Buchberg berichtet, wurde eine Bussenregelung zu den Nutzungsvorschriften auf der Gemeindeanlage Gemeindezentrum festgesetzt.
Das Gemeindehaus in Buchberg.
Das Gemeindehaus in Buchberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Im Zusammenhang mit den dauernden Missachtungen der Nutzungsvorschriften auf der Gemeindeanlage Gemeindezentrum hat der Gemeinderat eine Bussenregelung erlassen. Die Gemeinde Buchberg verfügt nicht über eine Gemeinde-Polizeiverordnung, in welcher der unmittelbare Busseneinzug sowie das dafür zuständige Organ geregelt ist. Somit musste der Gemeinderat die Ausführungen dazu festlegen.

Das Strafbefugnis der Gemeinde ist begrenzt auf eine Bussenhöhe von maximal 1000 Franken. Als Organ für den unmittelbaren Busseneinzug hat der Gemeinderat ein Mitglied des Gemeinderates und/oder eine damit beauftragte Securitas-Firma bestimmt. Für den unmittelbaren Busseneinzug verabschiedete er die Bussentarife (§ 4 der Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug).

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenBuchberg