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Meggen legt Teilrevisionen der Ortsplanung öffentlich auf

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Wie die Gemeinde Meggen informiert, werden die Teilrevisionen der Ortsplanung sowie die Bebauungspläne Mühleweiher und Luzernerstrasse öffentlich aufgelegt.

Die Gemeindeverwaltung Meggen.
Die Gemeindeverwaltung Meggen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die beiden Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen mit den Bebauungsplänen Mühleweiher und Luzernerstrasse gelangen Ende 2023 zur Abstimmung.

Die öffentliche Auflage findet bis am 11. April 2023 statt.

Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen sowie die beiden Bebauungspläne öffentlich aufgelegt und den betroffenen Grundeigentümern und Haushaltungen unterbreitet.

Die Unterlagen können bis am 11. April 2023 auf der Webseite der Gemeinde und auf dem Bauamt Meggen eingesehen werden.

Gegen Nutzungspläne kann Einsprache erhoben werden

Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen sowie der beiden Bebauungspläne nachweisen, können von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen.

Einsprachen sind bis spätestens am 11. April 2023 schriftlich und begründet in dreifacher Ausfertigung an den Gemeinderat Meggen einzureichen.

Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.

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