

Wangen-Brüttisellen: Kredit für hindernisfreie Bushaltestellen

Das Behindertengleichstellungs-gesetz (BehiG) sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor. Die Anpassungsfrist bei den Bushaltestellen läuft Ende 2023 ab, es besteht dringender Handlungsbedarf.
Bei den meisten Bushaltestellen sind die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit Fahrbahnsanierungen oder dem Ersatz von Werkleitungen vorgesehen. Daher richtet sich der Realisierungszeitpunkt in der Regel nach anderen Bauvorhaben.
Im Zusammenhang mit dem kantonalen Bauprojekt Flamingokreuzung soll die Zürichstrasse bezüglich Kapazität und Sicherheit verbessert werden. Aufgrund des leistungsfähigeren Knotens haben die Verkehrsbetriebe Glattal VBG das Begehren gestellt, die Buslinie 796 künftig über die verlegte Stationsstrasse zu führen.
Bei einer Änderung der Streckenführung muss die Haltestelle Gsellhof an der Haldenstrasse neu zum Gemeindehaus an die Stationsstrasse verlegt werden. Die neue Bushaltestelle soll behindertengerecht gebaut werden. Genauere Informationen diesbezüglich werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Eine zweite Bushaltestelle wird in Wangen, Im Oberdorf behindertengerecht umgebaut. Dies im Zusammenhang mit der Sanierung einer Wasserleitung aus dem Jahre 1973.
Für die baulichen Massnahmen bei den Bushaltestellen an der Stationsstrasse und Im Oberdorf hat der Gemeinderat den notwendigen Kredit von CHF 60 000 zulasten der Investitionsrechnung 2021 sowie CHF 50 420 zulasten des Fonds für Parkplatzbauten bewilligt und freigegeben.