Wangen-Brüttisellen: Allgemeines Feuerverbot wird aufgehoben
Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, ist seit 23. August 2022 das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien in der Gemeinde wieder erlaubt.

Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen sowie die Fachstäbe der Ereignisorganisation Dübendorf Wangen-Brüttisellen sind übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass sich die Lage wegen der anhaltenden Trockenheit noch nicht normalisiert hat.
Dennoch hat sich das Brandrisiko so weit reduziert, dass eine Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien vertretbar erscheint.
Der Präsidialbeschluss vom 26. Juli 2022 mit dem absoluten Feuerverbot im Freien sowie dem Abbrennverbot für Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet von Wangen-Brüttisellen wird deshalb mit Wirkung ab Dienstag, 23. August 2022, aufgehoben.
Bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter um Wälder herum.
Vorsichtsmassnahmen sollen weiterhin beachtet werden
Trotz der Aufhebung des absoluten Feuerverbots soll man Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen, auch nicht im Garten. Allfälligen Funkenwurf soll man sofort löschen.
Vor dem Verlassen einer Feuerstelle soll man Flammen und Glut vollständig löschen. Das Feuer soll nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen werden.
Man soll die fest eingerichteten Feuerstellen benutzen und keine brennenden Raucherwaren fortwerfen. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss der kommunalen Polizeiverordnung untersagt.