Uster ZH: Heime kommen an einen Standort – und werden zur AG
In Uster ZH sollen die Heime am Standort «Im Grund» gebündelt und in eine städtische Aktiengesellschaft ausgegliedert werden. Das Stimmvolk entscheidet.

Der Stadtrat will die Heime Uster am Standort «Im Grund» bündeln und in eine neue Aktiengesellschaft ausgliedern. Die Umsetzung der Massnahmen erstreckt sich über mehrere Jahre. Zuvor müssen Gemeinderat und Stimmvolk über die geplanten Entwicklungen befinden. Die Stadt wird Eigentümerin der Aktiengesellschaft. Sie sichert so ein bedarfsgerechtes Pflegeangebot und entlastet damit den Finanzhaushalt.
Ende August 2025 erteilte der Stadtrat zwei Prüfaufträge für die Entwicklung der Heime Uster. Zum einen sollten aufgrund der städtischen Investitionslast mit einer Machbarkeitsstudie zwei Standortvarianten evaluiert werden. Denn die Liegenschaften der Heime Uster weisen an beiden Standorten Sanierungs- und Erneuerungsbedarf auf.
Zum anderen sollte eine Anpassung der Organisationsform der Heime Uster geprüft werden. Die heutigen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesens erfordern von den Pflegeinstitutionen Agilität und unternehmerischen Spielraum.
Heime Uster am Standort «Im Grund» weiterentwickeln
Die Konzentration der Heime Uster am Standort «Im Grund» bringt gemäss der nun erfolgten Machbarkeitsstudie klare Vorteile gegenüber der Variante mit zwei Standorten. Die Investitionskosten werden tiefer gehalten und die betriebliche Effizienz gesteigert. Die Gesamtkosten für die Vorzugsvariante mit dem Standort «Im Grund» betragen zwischen 135 und 139 Millionen Franken (+/-25%).
In einer kostenoptimierten Variante sind die Investitionskosten betrieblich tragbar. Zudem verfügt der Standort «Im Grund» über ein Entwicklungspotenzial. Damit kann die Zahl der Pflegebetten von heute 218 auf 240 erhöht und die absehbare Versorgungslücke per 2035/2040 entschärft werden.
Auch können in der 1-Standortvariante die Betriebskapazitäten während der Bauzeit aufrechterhalten und die Provisorien minimiert werden. Der heutige Standort «Dietenrain» wird für andere Nutzungen wie beispielsweise Alterswohnungen frei.
Heime Uster in eine Aktiengesellschaft ausgliedern
Die Abklärungen zu einer neuen Organisationsform legen die Ausgliederung der Heime Uster in eine Aktiengesellschaft nahe. Mit einer Ausgliederung kann der städtische Finanzhaushalt entlastet und eine übermässige Verschuldung vermieden werden. Die Heime Uster gewinnen mehr unternehmerischen Handlungsspielraum.
Damit die Stadt auch in Zukunft über Steuerungsmöglichkeiten verfügt, soll die neue Trägerschaft im Eigentum der Stadt verbleiben. Diese soll zudem einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und den Mitarbeitenden weiterhin attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Damit die Heime Uster als rechtlich verselbständigter Betrieb erfolgreich agieren können, müssen ihnen genügend Mittel mitgegeben werden.
Eine Grobkostenschätzung geht davon aus, dass der Eigenkapitalbedarf für die Heime sich auf rund 60 bis 79 Millionen Franken beläuft sowie ein Darlehen von rund 30 Millionen Franken gewährt werden müsste.
Im Vergleich mit anderen Rechtsformen schneidet die Aktiengesellschaft vor allem hinsichtlich operativer Flexibilität, Finanzierung, Kooperation und Innovation sowie Risiko- und Haftungsabgrenzung sehr gut ab.
Für das künftige Bauvorhaben am Standort «Im Grund» wird nun ein Konkurrenzverfahren durchgeführt. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat den Kredit für das Konkurrenzverfahren anfangs 2027 beantragen. Für den gegen Mitte der 2030er Jahre freiwerdenden Standort «Dietenrain» erarbeitet der Stadtrat ein Nutzungskonzept.
Für die Ausgliederung der Heime Uster wird ein Ausgliederungs- und Finanzierungskonzept erstellt. Der gemeinnützige Zweck der Aktiengesellschaft soll dabei in den Statuten verankert werden. Ziele und Leistungen werden in einer Eigentümerstrategie und einer Leistungsvereinbarung verankert.
Über die Ausgliederung wird die Stimmbevölkerung voraussichtlich in rund zwei bis drei Jahren entscheiden.
Die zwei Projekte werden über eine Projektorganisation aufeinander abgestimmt. Die für die Ausgliederung notwendigen Grundlagen werden vor der Volksabstimmung in die Vernehmlassung gegeben.






