Stadtverwaltung Dübendorf erfüllt Anforderungen an Lohngleichheit

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Der Stadtrat Dübendorf setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und gewährleistet die systematische Lohngleichheit.

Ortsschild von Dübendorf.
Ortsschild von Dübendorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die externe Überprüfung des Lohnsystems bestätigt nun, dass die Stadtverwaltung über eine konsistente Lohnstruktur verfügt und vergleichbare Arbeit vergleichbar entlöhnt – und zwar unabhängig vom Geschlecht.

Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 beschlossen. Mit den neuen Bestimmungen sind Betriebe mit 100 und mehr Arbeitnehmenden verpflichtet, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und diese überprüfen zu lassen sowie über das Ergebnis der Analyse zu informieren.

Die Lohnanalysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.

Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" gilt für die Stadtverwaltung Dübendorf bereits seit vielen Jahren. Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist in der Praxis verankert und ein geschlechtsneutral aufgebautes Lohnsystem bildet bei den Entscheiden die Grundlage.

Gestützt auf die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes hat der Stadtrat im 2. Halbjahr 2020 eine Überprüfung der Lohngleichheit zwischen den weiblichen und männlichen Angestellten der Stadtverwaltung Dübendorf mithilfe eines durch den Bund zur Verfügung gestellten Lohngleichheitsinstruments durchgeführt. Der durch eine externe Fachstelle erstellte Untersuchungsbericht wurde zudem durch eine unabhängige Revisionsstelle formell überprüft.

Die Untersuchung hat ergeben, dass bei der städtischen Verwaltung angestellte Frauen im Durchschnitt 7.1 Prozent weniger als Männer verdienen; 5.5 Prozent werden jedoch durch persönliche Qualifikationsmerkmale (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung) oder arbeitsplatzbezogene Faktoren (betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung) erklärt.

Lediglich 1.6 Prozent des Lohnunterschiedes sind nicht erklärbar. Die statistische Toleranzschwelle des Bundes von maximal 5 Prozent ist somit sehr gut eingehalten. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.

Die Anforderungen an die Lohngleichheit gemäss Gleichstellungsgesetz werden damit von der Stadtverwaltung Dübendorf als attraktive Arbeitgeberin erfüllt.

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