Hohe Brandgefahr: Stadt erlässt Feuer- und Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und akuten Brandgefahr ordnet die Stadt Dübendorf ab Freitag, 17. Juli 2026, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot an.

Wie die Stadt Dübendorf berichtet, hat der Stadtrat aufgrund der extremen Trockenheit und der sich verschärfenden Brandgefahr ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet.
Die anhaltende Trockenheit verschärft die bereits bestehende Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen weiter. Nach dem Erlass eines Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe durch die kantonale Baudirektion am 25. Juni 2026 hat die Kommission der Ereignisorganisation (KEO) die Lage auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August 2026 unter Einbezug der relevanten Spezialisten der Stadtverwaltung beurteilt.
Aufgrund der grossen Gefahren für Mensch, Natur und Sachwerte hat der Stadtrat entschieden, per 17. Juli 2026, 12 Uhr, ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet Dübendorf auszusprechen.
Was jetzt verboten ist
Verboten sind: Offene Feuer im Freien. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden eingerichteten Feuerstellen sowie in Gärten und auf Balkonen.
Das Grillieren mit Grillutensilien, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das Verwenden von Gas- oder Elektrogrills bleibt vorbehaltlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt jedoch erlaubt.
Das Abbrennen von Feuerwerk. Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen.
Aufhebung erst bei Entspannung der Lage
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, notwendig.










