Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen meldet, wird die Rechnung für die Hundesteuer ab Ende Februar 2024 versendet. Allfällige Änderungen sollen gemeldet werden.
Info-Aushang der Gemeinde Wangen-Brüttisellen.
Info-Aushang der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Gemeinden haben ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu führen und dieses mit der nationalen Datenbank Amicus abzugleichen.

Sofern jemand neu einen Hund, einen anderen als im Verzeichnis der Gemeinde geführten oder keinen Hund mehr besitzen, wird gebeten, dies bis spätestens Mitte Februar 2024 am Schalter der Einwohnerdienste oder via Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde zu melden.

Gemäss den von der Gemeinde erfassten Angaben wird ab Ende Februar 2024 für jeden abgabepflichtigen Hund eine Rechnung versandt.

Die Gebühr für die Hundeabgabe, einschliesslich des Kantonsbeitrags, beträgt 190 Franken.

Einwohnerdienste stehen für Hundewesenfragen zur Verfügung

Hunde, die nach Vorlage einer Bestätigung von der Abgabe befreit sind, sind von der Gebühr befreit, während eine ordnungsgemässe Anmeldung innerhalb von zehn Tagen mit 20 Franken und eine verspätete Anmeldung mit 40 Franken berechnet wird.

Bei Fragen bezüglich des Hundewesens stehen Einwohnerdienste jederzeit gerne zur Verfügung.

Übertretungen der Vorschriften des Gesetzes über das Halten von Hunden können mit Busse geahndet werden (Hundegesetz (HuG) Artikel 27 vom 14. April 2008).

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