Dübendorfer Amtszeitbeschränkungs-Initiative für ungültig erklärt
Das Verwaltungsgericht hat eine kommunale Volksinitiative für eine Amtszeitbeschränkung in Dübendorf für ungültig erklärt.

Das Verwaltungsgericht erklärte eine lokale Volksinitiative für Amtszeitbeschränkung in Dübendorf für ungültig. Die Initiative forderte eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für Behördenmitglieder der Stadt. Dies verstösst laut Gericht aber gegen übergeordnetes Recht.
Das Verwaltungsgericht gab dem Dübendorfer Stadtrat Recht, der die Initiative ebenfalls schon für ungültig erklärt hatte. Das Urteil wurde am Dienstag publiziert.
Die Anfang Jahr eingereichte Initiative mit dem Titel «12 Jahre sind genug! Initiative zur Beschränkung der Amtszeit für gewählte Behördenmitglieder» forderte eine Änderung der Gemeindeordnung.
Dort sollte festgehalten werden, dass gewählte Behördenmitglieder höchstens drei Legislaturen, also 12 Jahre, absolvieren dürfen.
Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist das Stimm- und Wahlrecht in den Gemeinden weitgehend durch die Kantonsverfassung und das kantonale Gesetz über die politischen Rechte geregelt. In einzelnen Punkten wird den Gemeinden dabei Spielraum eingeräumt.
Bei der Frage der Amtszeitbeschränkung jedoch nicht. Eine solche kann deshalb nicht auf kommunaler Ebene erlassen werden.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.