Wie die Gemeinde Dietlikon berichtet, wird ein Ersatzmitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer bis 2026 gewählt.
Das Gemeindehaus in Dietlikon.
Das Gemeindehaus in Dietlikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Für den aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) zurücktretenden Fatih Özonar ist eine Nachfolgerin beziehungsweise ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am Donnerstag, 29. Juni 2023, beim Gemeinderat Dietlikon einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dietlikon hat.

Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Vorschläge können zurückgezogen werden

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerdienste) erhältlich oder können von der Webseite heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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