Wie die Gemeinde Zillis-Reischen mitteilt, ist es Pflicht der neuen Vermieter, sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Die Gemeindeverwaltung stellt vermehrt fest, dass sich neue Einwohner nicht bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Die Gemeindeverwaltung weist Vermieter darauf hin, dass auch sie eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde haben.

Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mieter und Logisnehmer, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.

Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft (BR 171.200 – Gesetz über die Einwohnerregister, Artikel 15).

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