Thusis informiert zur Hundesteuer 2022
In Thusis erhalten die Hundehalter aufgrund der bis 18. Februar 2022 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer.

Wie die Gemeinde Tusis berichtet, erhalten die Hundehalter aufgrund der bis 18. Februar 2022 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer. Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind jeweils zwingend dem Einwohneramt sowie AMICUS (früher ANIS) zu melden.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 100 Franken und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund 180 Franken. Steuerbefreit sind Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Herdenschutzhunde sowie Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden.
Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäss kantonalem Veterinärgesetz geahndet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite zu finden.