Rothenbrunnen verschickt Hundesteuer-Rechnungen
Wie die Gemeinde Rothenbrunnen informiert, erhalten alle Hundehalter im Februar 2022 aufgrund der vorliegenden Informationen die Rechnung für die Hundesteuer.

Die Hundehalter erhalten aufgrund der bis 4. Februar 2022 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer. Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind jeweils zwingend der Gemeindeverwaltung sowie Amicus zu melden.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 60 Franken und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund 120 Franken. Steuerbefreit sind Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde sowie Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden.
Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei Amicus registriert werden. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäss kantonalem Veterinärgesetz geahndet werden.