Lantsch-Lenz passt das Tourismusgesetz an
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz berichtet, sind ab dem 1. Januar 2022 Kinder bis zum 16. Altersjahr von der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe befreit.

Die Gemeindeversammlung vom 27. September 2021 hat die Teilrevision des Gesetzes über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe (Tourismusgesetz) genehmigt. Mit der Teilrevision wurde Artikel fünf des Tourismusgesetzes angepasst.
Neu sind ab 1. Januar 2022 Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr von der Gästeabgabe befreit. Bis zum 31. Dezember 2021 sind Kinder bis zum 12. Altersjahr von Gästeabgabe befreit. Die Gemeinde bittet, diese Gesetzesänderung bei den Abrechnungen der Gästeabgabe zu berücksichtigen.