Lantsch-Lenz erinnert Hundebesitzer an die Meldepflicht
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz mitteilt, muss jeder Halterwechsel sowie das Ableben von Hunden der Gemeinde innert zehn Tagen gemeldet werden.

Die Gemeinde ersucht alle Hundehalter, welche ihren Hund oder allfällige Änderungen noch nicht gemeldet haben, dies bis spätestens 10. Februar 2024 nachzuholen.
Widerhandlungen werden gemäss kommunalem Polizeigesetz geahndet.
Alle in der Schweiz lebenden Hunde müssen zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei Amicus registriert sein.
Die Hundesteuer 2024 wird im Februar in Rechnung gestellt
Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten.
Die Hundesteuer 2024 wird aufgrund der vorliegenden Daten im Februar in Rechnung gestellt.
Sie beträgt für den ersten Hund 75 Franken und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund 100 Franken.
Hundesteuer und Verpflichtungen der Hundebesitzer
Aktive Polizei-, Lawinen-, Flächensuchhunde, sowie Sanitäts-, Herdenschutz- und Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung sind von den Steuern befreit.
Hunde sind auf dem gesamten Wohngebiet sowie in Wildruhezonen immer an der Leine zu führen.
Hundehalter stellen sicher, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden.
Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet durch die Hundehalter unverzüglich zu beseitigen.






