Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz mitteilt, müssen Personen, die in der Gemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen, sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug anmelden.
Gemeinderat.
Der Gemeinderat. (Symbolbild) - Keystone
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Wer in der Gemeinde Lantsch/Lenz Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt, hat sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug (Ausländer jedoch vor Stellenantritt) persönlich anzumelden und die entsprechenden Ausweisschriften abzugeben.

Schweizer Bürger benötigen einen Heimatschein oder bei Wochenaufenthalt einen gültigen Heimatausweis.

Für Kinder ohne eigenen Heimatschein ist das Familienbüchlein oder der Geburtsschein vorzuweisen.

Gebühren für Meldung und Wochenaufenthalt

Pro volljährige Person ist zudem unser Anmeldeformular (Anmeldung Einwohnerkontrolle) auszufüllen.

Alle Zuzüger müssen eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorweisen.

Die Anmeldegebühr ist bar zu entrichten und beträgt bei Niederlassung zehn Franken pro Erwachsener beziehungsweise pro Ehepaar oder Familie und 30 Franken für den Wochenaufenthalt pro Person.

Pflichten von Ausländern und Hundehaltern

Ausländer müssen einen gültigen Ausländerausweis oder das Formular A1 mit gültigem Pass vorlegen. Ebenfalls ist eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorzuweisen.

Pro Person ist zudem unser Anmeldeformular (Anmeldung Einwohnerkontrolle) auszufüllen.

Hundehalter müssen Ihren Hund der Gemeinde melden und bei Amicus registrieren.

Wegzug aus der Gemeinde

Wer von Lantsch/Lenz wegzieht, muss sich vor dem Wegzug abmelden und die deponierten Schriften abholen.

Der bei Anmeldung ausgehändigte Schriftenempfangsschein beziehungsweise Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt) ist mitzubringen.

Ausländer bringen den Ausländerausweis mit. Vollständige Wegzugsadresse und das Wegzugsdatum sind mitzuteilen.

Wohnungswechsel und Appell an die Arbeitgebenden

Jeder Wohnungswechsel, auch innerhalb der Gemeinde, ist uns innert 14 Tagen zu melden.

Arbeitgeber werden gebeten, ihre Angestellten auf diese Meldevorschriften hinzuweisen.

Bei Wegzug ausländischer Arbeitskräfte wird eine Meldung des Arbeitgebers an die Einwohnerkontrolle empfohlen (Wegzugsdatum, Wegzugsadresse).

Vermieter müssen jeden Zuzug und Wegzug von Mietern melden.

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