Lantsch-Lenz erinnert an das Verbot für Feuerwerkskörper
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper auf dem Gemeindegebiet verboten.

Gemäss revidiertem Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz, Artikel zehn ist jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) im Sinne des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe und das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows und dergleichen.
Damit beim Abbrennen von Klein-Feuerwerken keine unnötigen Gefahren entstehen, bittet die Gemeinde, Folgendes zu beachten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Personen sowie das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf dem Sportplatz im Schulhausareal wie auch auf dem Fussballplatz ist verboten.