Lantsch-Lenz bittet Bäume und Sträucher zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz mitteilt, sind Grundeigentümer verpflichtet bis Ende April 2023, strassennahe Bepflanzungen auf die vorgegebenen Masse zu stutzen.

Gestützt auf Artikel 96 des Baugesetzes der Gemeinde Lantsch-Lenz, sind alle Grundeigentümer längs öffentlicher und privater Strassen gebeten, überhängende Bäume, Sträucher und Äste bis Ende April 2023 auf eine Höhe von 1,5 Meter über Strassenniveau und bis auf die Grenzlinie zurück zu schneiden.
Beeinträchtigen Pflanzen fremdes Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder verunstalten sie das Orts- und Landschaftsbild, kann die Baubehörde die Beseitigung der Pflanzen anordnen.
Die Strassenfahrbahn muss bis auf eine Höhe von fünf Meter, das Trottoir bis auf eine solche von 3,5 Meter von überhängenden Ästen und Sträuchern, Zier- und Obstbäumen freigehalten werden (Artikel 21 der kantonalen Strassenverordnung).
Im Unterlassungsfall werden diese Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten der säumigen Anstösser durch die Gemeinde ausgeführt.