Wie die Gemeinde Tamins mitteilt, wird die Zählung der leer stehenden Wohnungen vom 1. Juni 2022 durchgeführt.
Das Dorfzentrum Tamins.
Das Dorfzentrum Tamins. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Bundesamt für Statistik veranlasst wieder die jährliche Zählung der leer stehenden Wohnungen. Als Leerwohnungen, beziehungsweise leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche zwei Bedingungen erfüllen.

Die erste Bedingung ist, dass die Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind. Die zweite Bedingung ist, dass die Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Die Meldungen kann man bis 8. Juni 2022 zusenden.

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