In Domat und Ems steht das Zurückschneiden von Bepflanzungen an
Die Bevölkerung von Domat und Ems wird gebeten, die Bepflanzungen vom Strassen- und Trottoirrand den Vorschriften gemäss zurückschneiden.

Wie die Gemeinden Domat und Ems berichten, sind Bepflanzungen von den betreffenden Grundeigentümern auf den Strassen- bzw. auf den Trottoirrand zurückschneiden.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung die Bepflanzungen bis am 25. Oktober 2021 zurückzuschneiden.
Diese Bestimmung gilt für Bepflanzungen an Fahrbahnen bis auf eine Höhe von 5 m und für solche an Gehwegen bis zu einer Höhe von 2.50 Meter. Soweit es die Verkehrssicherheit erfordert, kann der Gemeindevorstand im Einzelfall weitergehende Massnahmen beschliessen.