Wie die Gemeinde Flerden informiert, gilt wegen der Trockenheit ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das ganze Gemeindegebiet.
Ausblick auf die Gemeinde Flerden.
Ausblick auf die Gemeinde Flerden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz erlässt die Gemeinde Flerden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).

Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.

Ausgenommen vom Verbot sind: Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung, Hotpots welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

Vom Verbot ausgenommen sind auch Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

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