Wie die Gemeinde Flerden Bescheid gibt, sollen Hundehalter allfällige Änderungen im Hundehalterstatus der Gemeinde melden.
Ausblick auf die Gemeinde Flerden.
Ausblick auf die Gemeinde Flerden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird circa Ende Januar 2022 mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 100 Franken und für jeden weiteren 200 Franken.

Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2022 keinen Hund mehr besitzen, sollten dies der Gemeinde melden. Auszug Steuergesetz: Artikel 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Artikel 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

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