Wie die Gemeinde Domat/Ems informiert, sind der Neuerwerb oder Tod eines Hundes sowie Halterwechsel und Umzüge innert 14 Tagen zu melden.
Das Dorfzentrum Domat/Ems.
Das Dorfzentrum Domat/Ems. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde Domat/Ems müssen der Neuerwerb oder der Tod eines Hundes sowie Halterwechsel und Umzüge innert 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden.

Die Meldepflicht beginnt, sobald ein Hund vier Monate alt ist.

Die Anmeldung kann direkt via Onlineschalter auf der Webseite oder am Schalter der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden.

Bei Fragen darf man sich telefonisch oder per E-Mail bei der Gemeinde melden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HundDomat/EmsTod