Würenlos senkt Kehricht- und Grüngutgebühren
Wie die Gemeinde Würenlos berichtet, werden die Gebühren Kehricht und Grüngut per 1. März 2024 angepasst. Alte Kehrichtsäcke und Gebührenmarken bleiben gültig.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 hat zusammen mit dem Budget 2024 auch eine Senkung der Kehricht- und Grüngutgebühren genehmigt.
Der Beschluss ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Somit gelten ab 1. März 2024 neue Tarife. Die neuen Kehrichtgebühren sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.
Die alten Kehrichtsäcke und Gebührenmarken behalten ihre Gültigkeit. Eine Rückvergütung nach altem Tarif erfolgt nicht.