Wie die Gemeinde Würenlos informiert, solle Hundehalter allfällige Änderungen bezüglich ihrer Tiere bis 30. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung melden.
Gemeindehaus in Würenlos.
Gemeindehaus in Würenlos. - Nau.ch / jpix.ch
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Für jeden gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden.

Die Hundesteuer wird wiederum im Monat Mai in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 für den ganzen Kanton einheitlich 120 Franken.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehaltenden gebeten, allfällige Änderungen (das heisst wenn ein neuer Hund angeschafft wurde, ein eingelöster Hund nicht mehr lebt oder an einen anderen Platz gegeben wurde) den Einwohnerdiensten bis 30. April 2023 telefonische oder per E-Mail zu melden.

Befreiung von der Hundetaxe

Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (zum Beispiel Blindenführhunde, Rettungshunde, Diensthunde).

Dafür muss der Gemeinde bis 30. April 2023 ein entsprechender Nachweis vorliegen.

Sanitäts- und Therapiehunde sind seit 2014 nicht mehr befreit und voll taxpflichtig.

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