Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2019
Die Finanzdirektion hat die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt.

Mit dieser Weisung unterstützt die Finanzdirektion die aufgrund der aussergewöhnlichen Lage stark belasteten Familien und Einzelpersonen. Die Fristerstreckung hilft auch deshalb, weil inzwischen viele Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.
Diese Weisung hat der Regierungsrat des Kantons Zürich an seiner Sitzung vom 18. März 2020 als 262. Massnahme des Kantons Zürich zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19); Notstandsmassnahmen gemäss Art. 72 der Kantonsverfassung beschlossen.